Meinungsbildung oder Inquisition?
Wie die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages neue religiöse und weltanschauliche Gruppen beurteilt
Zum ersten Mal in der neueren deutschen Geschichte hat eine staatliche Stelle versucht, religiöse und weltanschauliche Gruppen möglichst objektiv auf ihre Rolle im Staat hin zu untersuchen. Statt sie auszugrenzen, schlägt die Kommission vor, die Gruppen in einen gesellschaftlichen Dialog miteinzubeziehen.
Seit 30 Jahren finden tiefgreifende Veränderungen innerhalb unserer Gesellschaft statt. Traditionell vorgegebene Leitbilder und Werte lösen sich auf, neue Formen der Lebensgestaltung und Religion entwickeln sich und treten miteinander in Konkurrenz. Dem Bürger wird sowohl im beruflichen Bereich als auch im Bereich der Informationsverarbeitung und der persönlichen Sinnstiftung ein großes Maß an Flexibilität, Mobilität, Leistungskraft und Entscheidungsfähigkeit abverlangt. Obwohl gerade hier der mündige, selbstverantwortliche Bürger gefordert wird, ist die Reaktion des Einzelnen darauf oft von starker Verunsicherung geprägt.
Um zu klären, welche Konflikte den neuen religiösen und weltanschaulichen Gruppen zugerechnet werden können und um zu entscheiden, ob und wo staatliches Handeln nötig ist, setzte der Deutsche Bundestag 1996 die Enquete-
Kommission „Sogenannte Sekten und Psychogruppen" ein.
Man darf nicht übersehen, daß jahrzehntelang das Bild der sogenannten Sekten in der Öffentlichkeit fast ausnahmslos durch die Sensationspresse und selbsternannte und meist den Amtskirchen angehörige „Sektenexperten" gezeichnet wurde. Objektive wissenschaftliche Untersuchungen des Phänomens fehlen fast völlig. Im Gegensatz dazu hat die Kommission innerhalb von zwei Jahren versucht, das erhebliche Forschungsdefizit zu verbessern, das in diesem Bereich herrscht. Sie befragte selbst die Gruppen und ehemaligen Mitglieder, hörte Experten an und vergab Forschungsprojekte und Gutachten.
Kritik im Vorfeld
Dabei gab es auch große Differenzen innerhalb der Kommission bei der Vorgehensweise, der Meinungsbildung und vor allem der Beurteilung des Problemfeldes, was die zahlreichen Sondervoten im Endbericht deutlich machen. Dies war angesichts der verschiedenen politischen Lager der Kommissionsmitglieder sowie des Umstandes, daß sowohl unabhängige Wissenschaftler als auch kirchliche Sektenbeauftragte als Sachverständige innerhalb der Kommission fungierten, zu erwarten. So wurde z.B. schon im Vorfeld der Untersuchungen kritisiert, daß Gruppen innerhalb der Amtskirchen, wie z.B. das Opus Dei, nicht unter den vom Untersuchungsauftrag erfaßten Sektenbegriff fallen sollten, obwohl über diese Gruppierungen Aussteigerberichte existieren, die den Verdacht von psychischer Abhängigkeit und Manipulation der Mitglieder begründen. Dies hat die Kommission dem Vorwurf ausgesetzt, sie stünde unter dem Einfluß der Großkirchen. Entgegen dem weltanschaulichen Neutralitätsgebot des Staates versuche sie die bestehende „Zweiklassengesellschaft" innerhalb der Religionen und weltanschaulichen Gemeinschaften - hier die Amtskirchen, staatlich unterstützt und mit reichlichen Kirchensteuermitteln ausgestattet, dort die als Sekten verunglimpften neuen Gruppen - zu festigen. Es dürfe schon aus Befangenheitsgründen nicht sein, daß die Sektenbeauftragten der Amtskirchen die Möglichkeit haben, über jene zu befinden, die in weltanschaulicher Konkurrenz zu ihnen stehen und mit denen sie seit Jahren vor deutschen Gerichten prozessieren.
So wurde z.B. in einer gemeinsamen Erklärung mehrerer Professoren, denen unter anderem der ehemalige Bundesminister Prof. Dr. Hans Apel angehört, darauf hingewiesen, daß bei einem Begriff von Sekte, der sich an der Religionssoziologie orientiert, sich ein Teil der Mitglieder der Enquete-Kommission für befangen erklären müßte, weil sie nach diesen Kriterien selbst als Mitglieder von Sekten gelten. Sie baten die deutsche Bevölkerung ausdrücklich, sich weder von neuen geistigen Monopol- und Kontrollansprüchen beeindrucken noch von der Ketzerhysterie der Sektenjäger anstecken zu lassen, noch sich an der Verteufelung von Minderheiten zu beteiligen. Die multi-kulturelle, multi-konfessionelle und multi-weltanschauliche Entwicklung in unserer Gesellschaft müsse akzeptiert werden. Mehr zu staatsbürgerlicher Sorge Anlaß böte die in Mode stehende Sektenjagd als die Vielzahl der sogenannten Sekten und Psychogruppen selbst.
Die Ergebnisse
Die Kommission kam unter anderem zu dem Ergebnis, die weitere Verwendung des Begriffes „Sekte" wegen seines negativen Beigeschmacks abzulehnen. Da nur ein kleiner Teil der Gruppierungen problematisch sei, wäre eine weitere Verwendung des Sektenbegriffes für alle neuen religiösen und ideologischen Gemeinschaften fahrlässig. Es bleibt zu hoffen, daß sich die Medien, aber auch die kirchlichen Sektenbeauftragten an diese Empfehlung halten.
Desweiteren stellte die Kommission fest, daß erhebliche Forschungsdefizite bestehen. Problematisch sei auch, daß viele Beratungsstellen wie z.B. die kirchlichen Sektenstellen in weltanschaulicher Konkurrenz zu den betroffenen Gruppen stehen. Dies sei vielleicht auch der Grund für die unzureichende Professionalität und Wissenschaftlichkeit dieser Stellen. So wurde angeregt, eine Stiftung ins Leben zu rufen, die sich mit der Forschung, Beratung und Aufklärung im Bereich der neuen weltanschaulichen Gemeinschaften befaßt.
Der Bericht stellt auch fest, daß weder die intensive Bindung an eine weltanschauliche Gemeinschaft noch die damit verbundenen Prozesse der Persönlichkeitsprägung ein gesellschaftliches Problem darstellen. Allerdings darf nicht übersehen werden, daß die mit einer engen Gruppenbindung gegebenen Möglichkeiten der sozialen Kontrolle und Beeinflussung grundsätzlich auch mißbraucht werden können.
Der Bericht zitiert ein Gutachten, wonach in allen sozialen Strukturen, die durch Abhängigkeit und intensive emotionale Beziehungen gekennzeichnet sind, die Möglichkeit von absichtlichem Mißbrauch einerseits und/oder einer möglichen negativen Verarbeitung andererseits gegeben ist. So lägen auch entsprechende Erfahrungsberichte zu vielen Institutionen vor, z. B. zu den großen christlichen Kirchen, dem Schulwesen, der Psychiatrie, der Psychotherapie, dem Militär, der Ehe oder abhängigen Arbeitsverhältnissen. Es gäbe aber keine Hinweise darauf, daß Mißbräuche in neuen religiösen Bewegungen häufiger wären als in vergleichbaren sozialen Strukturen.
Zu anderen nach den Vorgaben des Einsetzungsbeschlusses zu analysierenden Fragen kommt der Hauptbericht zu keinen konkreten Antworten und zitiert das Sondervotum der Arbeitsgruppe der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Repräsentanten dieser Arbeitsgruppe haben festgestellt, daß nach den der Kommission zugänglichen Informationen von den Organisationen der in Deutschland bestehenden neuen religiösen Bewegungen keine Gefahren für den Einzelnen, den Staat oder die Gesellschaft ausgehen.
Es lagen der Kommission keine Informationen vor, die es nahelegen würden, die internationalen Verflechtungen neuer religiöser Bewegungen anders zu bewerten als die der großen Kirchen. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, daß keine Informationen vorliegen, die belegten, „daß neue religiöse und weltanschauliche Bewegungen gesellschaftliche Veränderungen anstreben, die mit dem demokratischen Rechtsstaat nicht vereinbar sind."
Es lagen auch keine Belege dafür vor, daß in diesen Bewegungen die verfassungsmäßigen Rechte der Mitglieder eingeschränkt werden. Das Sondervotum kommt daher zu dem Ergebnis, daß nicht bestätigt werden kann, daß die Entstehung und Ausbreitung neuer religiöser und weltanschaulicher Bewegungen ein anwachsendes Gefährdungs- und Konfliktpotential bedeutet. Es bestehe daher auch keine Veranlassung, von Seiten des Staates nach Möglichkeiten zu suchen, durch die verhindert werden soll, daß Menschen sich diesen Bewegungen
zuwenden.
Resümee
Die vermuteten Probleme und Diffamierungen im Zusammenhang mit neuen religiösen und weltanschaulichen Gemeinschaften konnten nicht bestätigt werden. Es ist an der Zeit, daß in den Medien und vor allem bei den kirchlichen Sektenbeauftragten wieder Sachlichkeit und Besonnenheit einkehren.
Wir erleben einen tiefgreifenden Wandel von der traditionellen Gemeindereligion hin zur Wahlgemeinschafts- und Lebenshilfereligion. Die großen Kirchen stehen im Wettbewerb mit einer Vielzahl weltanschaulicher und religiöser Gruppierungen, ohne die früher in der Kirchengeschichte bekannten Machtstrukturen und Möglichkeiten z.B. Inquisition, Häretikerverfolgungen zu besitzen. Daß jemand seine Kinder kirchlich taufen läßt, buddhistische Meditation praktiziert, esoterisch-psychologische Seminare zur Selbsterfahrung besucht und sich bei der Berufswahl astrologisch beraten läßt, ist längst kein Ausnahmefall mehr.
Unser Grundgesetz ist hier eindeutig: Es verpflichtet den Staat zur religiösen und weltanschaulichen Toleranz. Eine offene Gesellschaft braucht keine Weltanschauungskontrolle. Der Staat ist in einer freiheitlichen Gesellschaft kein Emanzipations-Nachhilfe-Institut, der dem Bürger alle Lebensrisiken abnehmen kann. Was wir brauchen, sind Toleranz und mündige, selbstverantwortliche, weltanschaulich aufgeklärte Bürger, nicht die Rückkehr zu kirchlich-staatlicher Weltanschauungsreglementierung. Eine offene Gesellschaft braucht die offene weltanschauliche Auseinandersetzung, den offenen philosophischen Diskurs, keine Stellvertreterkriege mit staatlicher Beteiligung und auch keine mittelalterlich anmutenden Rufmordkampagnen und Häretikerverfolgungen.
Neue Akropolis bietet als Schule der Philosophie im klassischen Sinne seit ihrer Gründung vor über vierzig Jahren ein umfassendes Ausbildungsprogramm zu einem vergleichenden Studium der Philosophien, Religionen und Kulturen mit dem Ziel, eigene und fremde Werte und Lebensformen ganzheitlicher einzuschätzen und Toleranz und Verantwortungssinn zu entwickeln. Menschen verschiedenster Glaubensformen und kultureller Herkunft beschäftigen sich hier seit Jahrzehnten in der Atmosphäre eines runden Tisches mit weltanschaulichen Themen, ohne Konkurrenz und Rivalität.
Wir schlagen aus dieser Erfahrung heraus vor, in unserer pluralistischen Gesellschaft zum Thema „Neue Religionen" einen organisatorischen Rahmen für einen konstruktiven Diskurs zu schaffen, in dem Konflikte und religiöse bzw. weltanschauliche Spannungen durch Vermittlung gelöst werden können. Betroffene Gruppen dürfen nicht mehr ausgegrenzt werden, sondern müssen in den gesellschaftlichen Dialog miteinbezogen werden. Gegenseitiges Verständnis, Toleranz und gegenseitige Bereicherung wären das Ergebnis. Es wäre ein wichtiger Schritt in die multi-kulturelle und multi-weltanschauliche Gesellschaft zu Beginn des nächsten Jahrtausends.
Autor: Helmut Müller
Der Autor lebt als Rechtsanwalt in München.
Hier finden Sie den Endbericht der Enquete-Kommission "Sogenannte Sekten und Psychogruppen" als PDF-Dokument.
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